Der Schornsteinfeger

Der Schornsteinfeger

Schornsteinfeger ist ein Handwerksberuf, der sich mit der Reinigung und Kontrolle von Abgasanlagen, Feuerstätten, Rauchableitungen, Lüftungsanlagen und ähnlichem befasst und Grenzwerte an Ab- und Verbrennungsgasen misst.

Man vermutet, dass ein Ursprung des Schornsteinfegerhandwerks in Italien zu suchen ist und mit der Entwicklung des Schornsteins einherging. Als das alte Einraumhaus, in dem bis dahin der von der Feuerstelle aufsteigende Rauch in den Raum oder auf den Dachboden gestiegen war, eine Zwischendecke erhielt, brauchte man eine Vorrichtung zum Ableiten des lästigen und gesundheitsschädlichen Rauchs. Man baute Rauchfangtrichter ( Essen) über der Feuerstelle. Den damit aufgefangenen Rauch leitete die Esse in einen Schornstein oder durch ein Loch in der Wand nach draußen.

In Bauernhäusern wurden Rauchschlote aus Holz und Lehm vermutlich etwa im 10. Jahrhundert allmählich üblich. Für Städte wie Trier, Köln, Straßburg, Erfurt ist der Geschossbau ab dem 12. Jahrhundert nachgewiesen. In Italien gab es nachweislich Mitte des 14. Jahrhunderts steinerne Schornsteine; in Deutschland waren sie wohl bis zum 15. Jahrhundert selten. Die Schornsteine und Rauchschlote fegte der Eigentümer oder der Mieter selbst, oder er beauftragte Dritte, Schornsteine wurden von Kindern ausgekratzt oder von Frauen gereinigt.

Ausgelöst durch Stadtbrände entstanden im hohen und späten Mittelalter die ersten Brandordnungen bzw. Feuerordnungen. Sie waren Bestandteil allgemeiner städtischer Ordnungen, traten vermehrt seit dem 16. Jahrhundert auf und verbreiteten sich im 17. Jahrhundert. Am 2. April 1727 erließ Preußens König Friedrich Wilhelm I. eine Verordnung, die Vorschriften für Schornsteine, die Errichtung von Kehrbezirken, die Begutachtung der Feuerstätten und die Haftung des Schornsteinfegers bei Schäden enthielt.

Weitere Informationen unter: http://www.schornsteinfeger.de

AUFGABEN EINES BEZIRKSSCHORNSTEINFEGERS

Schornsteine, die sich in oder an Gebäuden befinden, werden gereinigt, damit der Schornsteinquerschnitt groß genug für den Abzug der Abgase bleibt. Der Querschnitt kann reduziert werden (bis hin zur Verstopfung des Schornsteins) durch Laub, Vogel-, Hornissen- und Wespennester oder – bei sehr alten Schornsteinen – durch altersbedingte Schäden am Schornstein. Wenn es dadurch zu einem Abgasstau kommt, können Abgase in den Raum gelangen, in dem die Heizung steht, Kohlenmonoxidvergiftung.

Wenn viel Ruß im Schornstein ist und die Schornstein-Innenwände stark erhitzt sind (zum Beispiel durch längeres Heizen, kann das heiße Abgas den Ruß entzünden (Schornsteinbrand, auch Rußbrand genannt).

Der Schornsteinfeger überprüft auch den Kohlenmonoxid-Gehalt (CO) im Abgas von Feuerstätten. Kohlenmonoxid (oder Kohlenstoffmonoxid) ist ein unsichtbares, geruch- und geschmackloses Gas, das bereits in kleinen Mengen hochgiftig ist und ab einem Gehalt von 1000 ppm (0,1 Vol.-%) zu einer lebensbedrohlichen Gesundheitsgefährdung führen kann, wenn es in die Raumluft entweicht. Die zur Messung verwendeten elektronischen Messgeräte müssen halbjährlich kontrolliert werden. Ihr Schornsteinfeger misst im Rahmen der Abgasmessung auch den Abgasverlust einer Heizungsanlage, also den Anteil der Wärmeenergie im Brennstoff, die beim Betrieb der Feuerstätten ungenutzt durch den Schornstein verloren geht. Für den Abgasverlust einer Heizungsanlage gibt es festgelegte Grenzwerte, die unter anderem von der Leistung der Anlage abhängen und deren Einhaltung der Schornsteinfeger prüft. Grundlagen hierfür sind in Deutschland das Bundes-Immissionsschutzgesetz sowie die erste Verordnung zur Durchführung des Gesetzes (1. BImSchV).

Nach den Landesbauordnungen hat der bevollmächtigte Bezirksschornsteinfeger die sichere Benutzbarkeit von Feuerungsanlagen noch vor der Inbetriebnahme zu bescheinigen. Geprüft wird ob die Feuerstätte nach gültigen Rechtsvorschriften verwendet werden darf, ob Temperatur und Druckbedingungen nach DIN 13384-1/2 eingehalten werden, ob genügend Verbrennungsluft nachströmen kann, ob die Brandschutztechnischen und Immissionsschutzrechtlichen Bestimmungen eingehalten wurden. Er bescheinigt die Tauglichkeit der Abgasanlage, ob zum Beispiel der Schornstein korrekt installiert wurde.

DAS KEHRMONOPOL

In Deutschland galt bis zum 31. Dezember 2012 das sogenannte Kehrmonopol. Es legte fest, dass Hauseigentümer die gesetzlich vorgeschriebenen Tätigkeiten (Kehrungen, Überprüfungen, Messungen, Begutachtungen) nur durch den jeweiligen Bezirksschornsteinfegermeister durchführen lassen durften. Im März 2008 beschloss die deutsche Bundesregierung, das Kehrmonopol zu lockern und insbesondere EU-Bürgern den Zugang zum Schornsteinfegerberuf zu ermöglichen.

Seit dem 1. Januar 2013 besteht die Möglichkeit für Haus- und Wohnungseigentümer in Deutschland, sich für bestimmte Tätigkeiten (Überprüfungs-, Kehr- und Messarbeiten) einen anderen eingetragenen Schornsteinfegerbetrieb auszusuchen, der für diese Tätigkeiten auch nicht mehr an die Gebührenordnung gebunden ist.

Allerdings, die Abnahme von neu errichteten Feuerstätten und Schornsteinen, das Führen und Verwalten eines Kehrbuches (mit dem Verzeichnis aller Feuerstätten), die sog. Feuerstättenschau, die zwei Mal in sieben Jahren stattfindet, und das Ausstellen eines sog. Feuerstättenbescheides, in welchem alle in dem jeweiligen Haus vorgeschriebenen Überprüfungs-, Kehr- und Messarbeiten aufgeführt werden, obliegt weiterhin dem für den Bezirk zuständigen bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger und unterliegen einer festen Gebührenordnung. Der bevollmächtigte Bezirksschornsteinfeger wird dabei als öffentlich beliehener Handwerker im Auftrag des Staates tätig. Er erhält seinen Bezirk nach Ausschreibung und Abschluss des Auswahlverfahrens durch die Behörde der Kommune für sieben Jahre und muss sich danach einem Wiederbewerbungsverfahren unterziehen.
Sollten Sie also eine alte Feuerstätte im Haus haben oder ein neues Haus bauen und den Wunsch nach einem Kaminofen, Kamin, Kachelofen, Gasofen, Herd, Grundofen oder Speicherofen haben, werden Sie den bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger benötigen.

Wir als Ihr Ofenbauer arbeiten mit Ihren zuständigen Bezirksschornsteinfeger zusammen. Bauen Sie einen offenen Kamin um oder eine neue Feuerstätte ein, wir sind für Sie da. Ihr Schornsteinfeger erhält alle benötigten Daten, technischen Angaben und die Querschnittsberechnung für Ihren Bestandsschornstein oder den neuen Edelstahl -Außenschornstein.