Heizeinsatz Reparaturen – Reparaturen
Warum sollte ich meinen Heizeinsatz tauschen bzw. reparieren lassen?
Gründe, die für einen Austausch sprechen
Gesetzliche Vorschriften
Die 1. Verordnung zum Bundes-Immissionsschutzgesetz (1. BImSchV) regelt die Begrenzung von Emissionen aus kleinen und mittleren Feuerungsanlagen. Sie legt Grenzwerte für Schadstoffe wie Feinstaub und Kohlenmonoxid fest und schreibt regelmäßige Überprüfungen durch Schornsteinfeger vor, um die Einhaltung sicherzustellen. Ziel ist es, die Luftqualität zu verbessern und die Umweltbelastung zu reduzieren.
Die 1. BImSchV legt fest, dass bestimmte Heizeinsätze aufgrund ihrer Emissionsgrenzwerte ausgetauscht oder nachgerüstet werden müssen. Die Fristen für den Austausch hängen vom Baujahr der Heizeinsätze ab.
Alter und Verschleiß
Wie bei allen regelmäßig genutzten Gegenständen nimmt auch bei Heizeinsätzen die Funktionalität des Materials mit der Zeit ab. Der Einsatz sollte auf Verschleiß geprüft werden. Ihr zuständiger Schornsteinfeger übernimmt diese Aufgabe in regelmäßigen Abständen bei der Feuerstättenschau. Muss der Heizeinsatz ausgetauscht werden, teilt er es Ihnen mit.
Gründe, die gegen einen Austausch sprechen
Einhaltung der Grenzwerte
Heizeinsätze, die die gesetzlichen Grenzwerte einhalten, müssen nicht zwangsläufig getauscht werden. Eine Überprüfung durch den Schornsteinfeger kann dies bestätigen. Die vom Gesetzgeber vorgegebenen Zeiträume entsprechen jedoch ungefähr der durchschnittlichen Lebenserwartung eines Heizeinsatzes. Das bedeutet, dass der Großteil der Einsätze dann auch altersbedingt ausgetauscht werden sollte.
Generelle Ausnahmen (Bestandsschutz)
Der Gesetzgeber sieht für bestimmte Heizeinsätze Bestandsschutz vor. Dazu zählen:
- Öfen, die als einzige Wärmequelle im Haus dienen
- offene Kamine, die nur selten befeuert werden
- Grundöfen
- historische Öfen, die vor 1950 errichtet wurden
- Kochherde, Back- und Badeöfen