Schornsteinquerschnittsberechnung

Schornsteinquerschnittsberechnung

Schornsteinquerschnittsberechnung

Egal ob es sich um einen Edelstahlschornstein oder um einen gemauerten Schornstein handelt, die Querschnittsberechnung (auch Schornsteinberechnung), oder die feuerungstechnische Berechnung der Abgasanlage, wie sie offiziell heißt, wird immer dann benötigt, wenn eine Feuerstätte neu errichtet oder verändert wird.

Zur Feuerungsanlage gehört die Feuerstätte wie ein Kaminofen, Pelletofen, Kachelofen, Speicherofen, Grundofen oder Werkstattofen und der Schornstein! Jede abgasbildende Feuerstätte benötigt einen Abzug!

Es werden immer mindestens 2 Bedingungen überprüft - die Druck- bzw. Unterdruckbedingungen und die Temperaturbedingungen. Ist der Druck der Abgasanlage nicht hoch genug, werden die Abgase nicht sicher ins Freie befördert. Die Überprüfung der Temperaturbedingungen stellt sicher, dass langfristig keine Schäden durch Kondensation entstehen und der Schornstein bei niedrigen Außentemperaturen nicht zufriert.

Schornsteinquerschnittsberechnung

Die Berechnung sagt Ihnen ob eine bestimmte Feuerstätte an einem vorhandenen Schornstein betrieben werden kann, oder ob ein neuer Schornstein für eine vorhandene Feuerstätte geeignet ist. Also dient die Schornsteinberechnung dazu Feuerungsanlagen richtig zu planen und Fehler zu vermeiden, die im Nachhinein zu hohen Kosten oder im schlimmsten Fall nicht mehr zu korrigieren sind. Was wenn der Schornstein und Kamin bereits eingebaut sind und der Schornsteinfeger Ihnen bei der Feuerstättenschau mitteilt, dass der Querschnitt Ihres Schornsteins zu gering ist? Den Kamin entsorgen und einen Neuen kaufen, oder den Schornstein abreißen? Beides keine schönen Optionen und durch eine Schornsteinquerschnittsberechnung im Vorfeld leicht zu vermeiden!

DIESE FRAGEN MÜSSEN BERÜCKSICHTIGT WERDEN

  • welche Art Feuerungsanlage wird angeschlossen
  • wie viele dieser Feuerungsanlagen werden an einem Schornstein angeschlossen
  • welche Leistung hat die neue Feuerungsanlage
  • wie hoch muss der Schornstein sein
  • welche Druckverhältnisse baut die Abgasanlage/der Schornstein auf
  • gibt es eine offene Raumgestaltung, wichtig hierbei z.B. Dunstabzugshauben

Ihr Bezirksschornsteinfeger muss einen Feuerstättenbescheid erteilen, bevor Sie die Anlage in Betrieb nehmen dürfen und hierzu kann er die Berechnung als Grundlage verlangen. Zwar kann er auch entscheiden den Bescheid ohne eine Schornsteinberechnung zu erteilen, jedoch bleibt für Sie in diesen Fall ungeklärt, ob Feuerstätte und Schornstein überhaupt miteinander funktionieren. Das erfahren Sie dann frühestens beim ersten Anheizen oder im schlimmsten Fall erst einige Monate später, wenn sich die Witterungsbedingungen ändern.

EIN PRAKTISCHES BEISPIEL:

Sie möchten nachträglich einen Kamin/Kachelofen im Dachgeschoss einbauen? Meist ist der Schornstein nicht hoch genug. Nachweisen, ob der Zug des Schornsteins ausreicht, kann man dies über eine Schornstein-Querschnittsberechnung.

Ist der Zug des Schornsteins rechnerisch nachweisbar in Ordnung, braucht man keine Veränderung am Schornstein vorzunehmen. Ist das Ergebnis allerdings negativ, muss man eine Veränderung am Schornstein vornehmen. Dies kann eine Schornsteinverlängerung sein, genauso wie eine sogenannte Sanierung (Minderung des Schornsteinquerschnitts durch Einbau eines Edelstahlrohres).

 

Eine Querschnittsberechnung ist eine Garantieleistung für Ihren Bezirksschornsteinfeger. Wir erstellen gerne für Sie Ihre persönlich auf Projekt zugeschnittene Querschnittsberechnung für unser Kamine bzw. Kachelöfen.

Egal, ob Sie einen neuen Kamin/Kachelofen installieren oder Ihr Haus renovieren möchten und dafür einen neuen Heizeinsatz für Ihren Bestand benötigen – wir stehen Ihnen zur Seite. Unser Team arbeitet eng mit Ihrem Bezirksschornsteinfeger zusammen, um sicherzustellen, dass alles reibungslos verläuft.

Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren – wir helfen Ihnen gerne bei allen Belangen rund um Ihre maßgeschneiderte Feuerstätte.